Aktuelles für Gastronomie
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Frühling 2018:
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Welche steuerlichen Änderungen sind im Regierungsprogramm geplant?
Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017-2022 wesentlichen steuerlichen Vorhaben für die kommenden Monate und Jahre. ...mehr
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Achtung bei längerer Seminarraumvermietung
Seit 1.1.2017 ist die Vermietung von Grundstücken während eines Zeitraumes von nicht mehr als 14 Tagen zwingend steuerpflichtig. ...mehr
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Gibt es für Veräußerungsgewinne bei Aufgabe oder Veräußerung des Gastronomie- oder Hotelleriebetriebes Begünstigungen?
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über steuerliche Begünstigungen für Veräußerungsgewinne, die unter Beachtung von bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommen können. ...mehr
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Tipps für Ihr persönliches Zeitmanagement
Als Unternehmer haben Sie laufend eine Menge von Aufgaben zu erledigen. ...mehr
Kann ich meine Mitarbeiter auch mit dem Smartphone bei der Sozialversicherung anmelden?

Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, so sind diese Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Andernfalls drohen Strafen und Beitragszuschläge.
Diese Anmeldung kann entweder gleich als Vollanmeldung mit allen Daten erfolgen, oder vorab als Mindestangaben-Anmeldung durchgeführt werden. Nach einer Mindestangaben-Anmeldung ist binnen sieben Tagen eine Vollmeldung erforderlich.
Über die kostenlose „ELDA-App für Mindestangaben-Anmeldung (MAM)“ ist dies am Smartphone jederzeit möglich.
Die einmalige Installation erfolgt durch Download der App via Apple App Store für iOS Geräte oder aus Google Play für Android.
Mit der App können Sie
- Dienstgeber- und Dienstnehmerstammdaten anlegen,
- Mindestangaben-Anmeldungen erstellen,
- Meldebestätigungen abrufen,
- eine automatische Meldebestätigung per E-Mail erhalten,
- alle übermittelten Meldungen archivieren.
Stand: 26. März 2018
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